Auktionshaus


Schriftliches Gebot

Wenn Sie zur Versteigerung nicht dabeisein können oder lieber im Hintergrund bleiben möchten, haben Sie bis eine halbe Stunde vor Versteigerung die Möglichkeit, ein schriftliches Gebot abzugeben. Der Auktionator bietet dann in Ihrem Namen bis zu Ihrem persönlichen Höchstgebot mit, wobei der Zuschlag für Sie so niedrig wie möglich erfolgt.

Schriftliche Gebote können auch per Fax nach vorheriger telefonischer Absprache abgegeben werden. Diese benötigen einen Legitimationsnachweis in Form einer Ausweiskopie oder Gewerbeanmeldung.

Ein entsprechendes Formular können Sie entweder telefonisch oder über unsere Kontakt-Seite bei uns anfordern. Alternativ können Sie auch das Gebotsformular im Browser aufrufen - dann öffnet sich ein neues Browser-Fenster mit dem Formular. Wählen Sie dann in der Menüzeile Datei -Drucken.

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