TIPP: Nutzen Sie auf jeden Fall die angegebenen Vorbesichtigungszeiten zu Ihrer Information über das Angebot. Alle zu versteigernden Gegenstände können während dieser Zeit eingehend geprüft und besichtigt werden.
Sie waren noch nie auf einer Auktion? Das geht einfacher, als Sie vielleicht denken - deshalb stellen wir hier den Ablauf so einer Auktion dar:
Wer an der Auktion teilnehmen will, holt sich vor Beginn eine Bietertafel mit einer Bieternummer, welche Sie gegen Vorlage Ihres Personalausweises oder Reisepasses kostenlos erhalten. Wenn Sie zur Versteigerung nicht dabei sein können, oder lieber im Hintergrund bleiben möchten, haben Sie bis eine halbe Stunde vor Versteigerung die Möglichkeit ein schriftliches Gebot abzugeben. Der Auktionator bietet dann in Ihrem Namen bis zu Ihrem persönlichen Höchstgebot mit, wobei der Zuschlag für Sie so niedrig wie möglich erfolgt.
Während der Auktion werden die Artikel in der Nummernfolge der Versteigerungsliste, falls nicht anders angekündigt, aufgerufen und gegebenenfalls vorgestellt. Ausgerufen wird das Mindestgebot. Wer diesen Preis bieten will, hebt seine Bietertafel so, dass der Auktionator die Bieternummer erkennen kann. Wird der Preis von niemandem geboten, geht das Objekt zurück. Ein Verkauf unter dem Mindestgebot ist ausgeschlossen.
Wurde der Preis geboten, nennt der Auktionator das nächst höhere Gebot mit einer vorher bekannt gegebenen Steigerung. Wer weiter bieten will, hebt erneut seine Bietertafel und so fort. Wird jedoch keine Bietertafel mehr im Kreis der Bieter gehoben, und somit kein nächst höheres Gebot mehr gemacht, so fällt nach dem dritten Aufruf ("zum Dritten") der Hammer.
Der Zuschlag ist damit unwiderruflich erteilt an den Bieter, dessen Bietertafel zuletzt erkennbar gehoben war. Wer den Zuschlag für ein Objekt erhalten hat, begibt sich anschließend in das Zuschlagsbüro. Dort ist das Bieteraufgeld (die Gebühr die der Auktionator erhebt) in Höhe von 8 % bei KFZ -Versteigerungen und 15% zzgl. gesetzliche MwSt. bei gewerblichen Versteigerungen, auf den Zuschlag in bar oder per Euroscheck zu entrichten. Der Kunde erhält eine Zuschlagsbestätigung mit der Quittung für das Bieteraufgeld.
Bei KFZ - Versteigerungen muss die Zuschlagssumme, (also der Preis für das Objekt selbst ) erst bei Abholung des Objekts bezahlt werden. Bei gewerblichen Versteigerungen wird die gesamte Zuschlagssumme inklusive Bieteraufgeld sofort fällig und ist entweder in bar oder per bankbestätigtem Scheck zu bezahlen.